Kindertagesstätte und Schule

Informationen für Geflüchtete aus der Ukraine

 

» Zur ukrainischen Version wechseln / Перейти на українську версію

 


 

 

Kindertagesstätte

Der Besuch einer Kindertagesstätte oder Kindertagespflege ist freiwillig.

In Niedersachsen unterscheidet man zwischen:

  • Krippe für Kinder von 1-2 Jahren
  • Kindergarten für Kinder von 3 – 6 Jahren
  • Hort für Grundschulkinder vor und nach der Schule
  • Kindertagespflege für Kinder von 1-2 Jahren

 

Die Kindertagesstätten erfüllen einen eigenen Bildungs- und Erziehungsauftrag. In einer Kindertagesstätte oder Kindertagespflege lernen Kinder die deutsche Sprache schneller. Bei Bedarf gibt es eine besondere sprachliche Förderung. Kindern lernen mit anderen Kindern gemeinsam zu spielen. Die Kinder werden gefördert und auf die Grundschule vorbereitet.

 

Wenn Ihr Kind 1 Jahr alt ist, haben Sie einen Rechtsanspruch auf Betreuung Ihres Kindes in einer Kinderkrippe oder Kindertagespflege. Für Kinder zwischen 3 - 6 Jahren besteht ebenfalls ein Rechtsanspruch auf einen Platz im Kindergarten. Jedes Kind, das eine Kindertagesstätte oder die Kindertagespflege besuchen möchte, muss gegen Masern geimpft sein.

 

Da die Plätze in Kindertagesstätten stark frequentiert sind, ist eine rechtzeitige Anmeldung des Kindes notwendig. Einen Platz in der Kindertagesstätte erhalten Sie, wenn Sie bei der Stadt oder Gemeinde einen Antrag stellen, in der sich Ihre Wohnung befindet. Sobald ein Platz vorhanden ist, werden Sie benachrichtigt. (Beispiel: Sie beziehen eine Wohnung in der Stadt Goslar, dann ist die Stadt Goslar für die Vergabe der Plätze zuständig.)

Für einen Platz in der Kindertagespflege wenden Sie sich bitte an das FamKiS (Familien- und Kinder-Servicebüro) des Landkreises Goslar. Kontaktieren Sie bitte Frau Sommer unter 05321 76 533.

 

Der Besuch einer Kindertagesstätte oder Kindertagespflege kostet Geld. Menschen mit wenig Geld erhalten finanzielle Unterstützung durch das Jugendamt. Sie müssen dafür einen Antrag stellen. Ansprechpartner finden Sie auf der Internetseite des Landkreises Goslar. Benötigen Sie eine finanzielle Unterstützung bei einem Besuch einer Kindertagesstätte, dann klicken Sie bitte hier: Kindertagesstättenförderung

 

Und bei einem Besuch der Kindertagespflege, klicken Sie bitte hier: Tagespflegeförderung

 

Haben Sie allgemeine Fragen oder möchten Sie sich über das Thema informieren, dann wenden Sie sich an folgende Ansprechperson:

 

Thema

Ansprechperson

Kontakt

Sprachkenntnisse

Kindertagesstätte

Franka Bleul

Tel.: 05321 76-710

E-Mail: franka.bleul@landkreis-goslar.de

Deutsch, Englisch

 

Schule

In Deutschland gibt es für alle Kinder von 6 bis 18 Jahren eine 12-jährige Schulpflicht. Die Einschulung erfolgt nach den Sommerferien im August/September jeden Jahres. Alle Kinder die bis zum 30.09. eines Jahres sechs Jahre alt werden, sind schulpflichtig. Für Grundschulen gibt es festgelegte Einzugsgebiete, das bedeutet, dass Ihr Kind einer Grundschule automatisch zugeordnet wird. Wenn die Entfernung von der Wohnung zur Schule zu weit weg ist, erhält Ihr Kind eine Fahrkarte oder wird zur Schule befördert.

 

Von der Schule erhalten Sie eine Liste der benötigten Materialien (Schulranzen, Bücher, Stifte, Hefte). Bedürftige Familien können über das Bildungs- und Teilhabepaket (BuT) einen Zuschuss beantragen. Fragen Sie im Sekretariat der Schule nach.

 

Die Kinder müssen jeden Tag von Montag bis Freitag pünktlich zur Schule gehen. Wenn Ihr Kind nicht zur Schule gehen kann, benachrichtigen Sie sofort die Schule. In der 1. und 2. Klasse werden keine Noten vergeben. Ab der 3. Klasse erhalten die Kinder Schulnoten von 1-6. Eine 1 bedeutet „sehr gut“. Ihre Kinder können Sprachförderunterricht erhalten, fragen Sie nach!

 

Auf dem Bildungskompass Goslar sind alle Grundschulen aufgeführt. Ein praktischer Schulfinder ist auch eingebaut.

Bildungskompass Goslar (Schulfinder Grundschulen)

 

Nach der 4. Grundschulklasse wechselt das Kind auf eine weiterführende Schule. Sie als Eltern entscheiden auf welche weiterführende Schule ihr Kind gehen soll. In Beratungsgesprächen informieren Lehrkräfte Sie als Eltern, welche Schulform ab der 5. Klasse sie für Ihr Kind angemessen halten.

 

Auf dem Bildungskompass Goslar sind neben den Grundschulen auch die weiterführenden und Berufsbildenden Schulen hinterlegt. Auch hierfür gibt es einen praktischen Schulfinder:

Bildungskompass Goslar (Schulfinder weiterführende Schulen)

Bildungskompass Goslar (Schulfinder BBS)

 

Während die Grundschulen in Trägerschaft der jeweiligen Gemeinde (z.B. Stadt Goslar oder Gemeinde Liebenburg) stehen, obliegt die Schulträgerschaft für die weiterführenden Schulen ab dem Jahrgang 5 dem Landkreis. Wenn Sie Fragen an den Schulträger haben wenden Sie sich bei Grundschulen an die jeweilige Schulverwaltung der Gemeinde und bei weiterführenden und Berufsbildenden Schulen an die Schulverwaltung des Landkreises Goslar.

 

„Präsentation – Informationsveranstaltung zum niedersächsischen Schulsystem deutsch/ukrainisch“

 

Haben Sie Fragen zu diesem Thema, dann wenden Sie sich an folgende Ansprechperson:

 

Thema

Ansprechperson

Kontakt

Sprachkenntnisse

Schule

Annemaria Kaiser

Dajana Zeidler

Tel.: 05321 76-413

E-Mail: bildungsangebote@landkreis-goslar.de

Deutsch, Englisch, Russisch (fortgeschritten)