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Mansfeld-Löbbecke-Stiftung

Geschäftsstelle

Hilfebedarf / Zielgruppe

Unsere Hilfe richtet sich an Kinder, Jugendliche, junge Erwachsene und deren Eltern, die sich vorübergehend oder dauerhaft in einer psychischen oder sozialen Problemlage befinden. Wir nehmen junge Menschen auf, die mit ihren Verhaltensweisen in ihren Familien nicht mehr genügend gefördert werden können. Ein Schwerpunkt der pädagogischen und therapeutischen Arbeit ist die psychiatrische Akutbegleitung und psychiatrische Nachsorge für Betreute, die an tiefgreifenden Entwicklungsstörungen, neurotischen Fehlentwicklungen und Psychose-nahen Episoden leiden und infolgedessen sozial unangemessen auftreten.


Wir betreuen in unseren Wohnangeboten Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die unter folgenden Krankheitsbildern leiden:

 

  • schwere neurotische Fehlentwicklungen, z. B. Zwangsstörungen, Angststörungen, Traumatisierungen etc.
  • Persönlichkeits- und Verhaltensstörungen, z. B. Borderline-Persönlichkeitsstörungen; dissoziale, paranoide, bipolare Persönlichkeitsstörungen; Selbstverletzungsverhalten
  • Verhaltens- und emotionale Störungen mit Beginn in der Kindheit und Jugend, z. B. Hyperaktivitäts-/Aufmerksamkeitsdefizitstörung (ADHS, ADS), Störungen des Sozialverhaltens, Tic-Störungen, z. B. Tourette-Syndrom, depressive Störungen, Bindungsstörungen
  • Verhaltensauffälligkeiten mit körperlichen Störungen, z. B. Essstörungen wie Anorexia nervosa, Bulimia nervosa, Binge-Eating-Störung; nichtorganische Schlafstörungen
  • Stoffwechselerkrankungen, z. B. PKU
  • Autistische Störungen (A-typisch, frühkindlich, Asperger, Autismus-Spektrum-Störungen)
  • Hoch- und Inselbegabung
  • Elektiver Mutismus
  • Dysmorphophobie, Körperschemastörung

 

Von der intensivpädagogischen stationären Betreuung über individuelle Wohnformen bis hin zu flexibler ambulanter Begleitung wird in der pädagogisch-therapeutischen Arbeit ein breites Spektrum abgedeckt.

 

Stationäre und ambulante Betreuung beruhen auf Rechtsgundlagen der § 16, § 27 (Absatz 1-3), §§ 29-31, § 34, § 35, § 35 a SGB VIII in Verbindung mit § 41 SGB VIII. Einzelfallentscheidungen umfassen auch noch andere Rechtsgrundlagen.

Hilfeangebote

  • stationäre Hilfen in Wohngruppen
  • stationäre Hilfen in individuellen Wohnformen
  • ergänzende stationäre Hilfen
  • ambulante Betreuung 
  • Förderschulen (Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung)
  • Ausbildungsbegleitung (für interne Ausbildungsmöglichkeiten und externe Ausbildungen)


Jedes Hilfsangebot kann gruppenübergreifend auf folgende Hilfsangebote zurückgreifen:

 

  • Soziales Kompetenztraining
  • Freizeittherapeutische Einzel- und Gruppenangebote
  • tiergestützte Pädagogik und Reiten
  • Werken und Kreativatelier
  • Musik
  • terminierte und dauerhaft angebotene erlebnispädagogische Angebote
  • kulturelle Veranstaltungen
  • Sommerferienprogramm

Kosten

Die Kosten richten sich z. Zt. nach der Entgeltvereinbarung, die mit dem Landkreis Wolfenbüttel getroffen wurde. Die genehmigten Kostensätze variieren je nach Art des Betreuungssettings. Zusatzleistungen werden über pädagogischen Mehrbedarf oder Fachleistungsstunden abgerechnet.

Qualitätssicherung

Die Mansfeld-Löbbecke-Stiftung verfügt über ein Qualitätsmanagementsystem, welches der stetigen Verbesserung von Arbeitsabläufen und angebotenen Leistungen dient. So werden die Kernprozesse analysiert und optimiert. Einzeln beschriebenen, qualitätsrelevanten Abläufen in den Wohnangeboten kommt eine besondere Bedeutung zu. Qualitätsbeauftragte und interne Auditoren ermitteln das Verbesserungspotential durchgehend. Bei der systematischen Analyse und Weiterentwicklung unserer Arbeit orientieren wir uns an der Norm für Qualitätsmanagementsysteme nach DIN EN ISO 9001: 2015.
Darin enthalten sind u.a. Personalentwicklungskonzepte, Fortbildungsprogramme, Supervisionen, Besprechungswesen, Beschwerdemanagement, Zielüberprüfung und Evaluation, Dokumentation, Qualitätszirkel u.v.m.