Die Inanspruchnahme der Hilfe ist freiwillig und kostenlos.
Es besteht ein gesetzlicher Anspruch auf Erziehungsberatung (§ 28 SGB VIII), auf Trennungs- und Scheidungsberatung (§ 17 SGB VIII), auf Beratung bei der Ausübung des Umgangsrechts (§ 18 SGB VIII) sowie Eingliederungshilfe für seelisch behinderte Kinder und Jugendliche (Legasthenie/Dyskalkulie) (§ 35a SGB VIII).