Impressum

Der Landkreis Goslar ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie wird vertreten durch den Landrat.

 

Herausgeber ist der Landkreis Goslar, Klubgartenstraße 6, 38640 Goslar;
Redaktion und Inhalt: Organisationseinheiten des Landkreises Goslar


Verantwortlich für den Internet-Auftritt ist Landrat Dr. Alexander Saipa, Klubgartenstraße 6, 38640 Goslar.

 

www.bildungskompass.landkreis-goslar.de

 

Ansprechperson für Webseiteninhalte:

 

Anne-Katrin Göbel

 

E-Mail: Anne-Katrin.Goebel@landkreis-goslar.de

 

 

Die Kreiswirtschaftsbetriebe (Eigenbetrieb des Landkreises Goslar) sowie die Städte, Gemeinden und Samtgemeinden veröffentlichen Pressemitteilungen, Öffentliche Ausschreibungen, Stellenangebote, Amtliche Bekanntmachungen sowie Veranstaltungen in eigener Verantwortung.

 

 

Strategische Konzeption sowie technische Realisierung:

Kläger & Richter, Homanns Garten 17, 31789 Hameln

www.klaegerundrichter.de

 

Fotos:

Mit freundlicher Genehmigung

  • Ratsgymnasium, privat
  • Jacoboson-Gymnasium, privat
  • Haupt- und Realschule Clausthal-Zellerfeld, privat

 

Lizensiert über stock.adobe.com:
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Zertifizierung

Die Kreisverwaltung ist seit 2008 mit dem Audit berufundfamilie zertifiziert und wurde zum 31.08.2017 zum vierten Mal auditiert.

Mit der Bestätigung des Zertifikats zum audit berufundfamilie würdigt das Kuratorium der berufundfamilie Service GmbH das langfristige Engagement für eine familien- und lebensphasenbewusste Personalpolitik beim Landkreis Goslar.

Das audit berufundfamilie ist eine Initiative der Gemeinnützigen Hertie-Stiftung und steht unter der Schirmherrschaft des Bundesfamilien- und Bundeswirtschaftsministeriums. Es erfasst den Status Quo der bereits angebotenen Maßnahmen zur besseren Balance von Beruf und Familie, entwickelt systematisch das betriebsindividuelle Potenzial und sorgt mit verbindlichen Zielvereinbarungen dafür, dass das Familienbewusstsein in der Unternehmenskultur verankert wird. Nach erfolgreichem Abschluss dieses Prozesses erhalten die Unternehmen und Institutionen das „Zertifikat zum audit berufundfamilie“.

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Wichtige Hinweise zur elektronischen Kommunikation mit dem Landkreis Goslar

Der Landkreis Goslar bietet Möglichkeiten zur elektronischen Kommunikation an. Für den Bereich der Verwaltungsverfahren richtet sich die elektronische Kommunikation nach § 3 a des Verwaltungsverfahrensgesetzes. Danach ist die Übermittlung elektronischer Dokumente zulässig, soweit der Empfänger hierfür einen Zugang eröffnet hat. Diesen Zugang eröffnet der Landkreis Goslar nach festgelegten Bedingungen. Näheres finden Sie unter Elektronische-Kommunikation.

Datenschutzerklärung nach der Datenschutzgrundverordnung

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