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Kurpark-Schule

Staatlich anerkannte Tagesbildungsstätte

Hilfebedarf / Zielgruppe

Kinder und Jugendliche im Alter von 6-18 Jahren mit einer nicht nur vorübergehenden geistigen Behinderung, die ihrer 12-jährigen Schulpflicht nachgehen.

Hilfeangebote

  • Förderung nach §§ 164 ff. NSchG
  • Unterrichts- und Betreuungszeiten: Montag – Donnerstag von 08.00 - 15.00 Uhr, Freitag von 08.00 - 14.00 Uhr
  • Teilstationäre Unterbringung mit einer 30-tägige Schließungszeit pro Jahr
  • Unterstützung der Eltern bei Ämter- und Behördengängen sowie bei Arztbesuchen u.Ä.

Kosten

Bei Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes im Bereich Geistige Entwicklung und der Vorlage einer Schulzuweisung durch die Landesschulbehörde werden die Kosten durch den zuständigen Sozialhilfeträger übernommen.

Qualitätssicherung

  • Förderplanung und Unterricht nach dem Kerncurriculum für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung des Landes Niedersachsen
  • Regelmäßige Lernzielfortschreibung und Erstellung von Entwicklungsberichten für die Schüler*innen
  • Regelmäßige Team- und Dienstbesprechungen
  • Interne und externe Fort- und Weiterbildungen
  • Regelmäßige Fortschreibung der Konzeption
  • Erarbeitung und kontinuierliche Arbeit an einem QM-System
  • Regelmäßiger Austausch mit anderen Förderschulen und Tagesbildungsstätten des Landes Niedersachsen