Kinder und Jugendliche im Alter von 6-18 Jahren mit einer nicht nur vorübergehenden geistigen Behinderung, die ihrer 12-jährigen Schulpflicht nachgehen.
Hilfeangebote
Förderung nach §§ 164 ff. NSchG
Unterrichts- und Betreuungszeiten: Montag – Donnerstag von 08.00 - 15.00 Uhr, Freitag von 08.00 - 14.00 Uhr
Teilstationäre Unterbringung mit einer 30-tägige Schließungszeit pro Jahr
Unterstützung der Eltern bei Ämter- und Behördengängen sowie bei Arztbesuchen u.Ä.
Kosten
Bei Feststellung eines sonderpädagogischen Förderbedarfes im Bereich Geistige Entwicklung und der Vorlage einer Schulzuweisung durch die Landesschulbehörde werden die Kosten durch den zuständigen Sozialhilfeträger übernommen.
Qualitätssicherung
Förderplanung und Unterricht nach dem Kerncurriculum für den Förderschwerpunkt Geistige Entwicklung des Landes Niedersachsen
Regelmäßige Lernzielfortschreibung und Erstellung von Entwicklungsberichten für die Schüler*innen
Regelmäßige Team- und Dienstbesprechungen
Interne und externe Fort- und Weiterbildungen
Regelmäßige Fortschreibung der Konzeption
Erarbeitung und kontinuierliche Arbeit an einem QM-System
Regelmäßiger Austausch mit anderen Förderschulen und Tagesbildungsstätten des Landes Niedersachsen
Kurpark-Schule
Lautenthaler Straße 70A
38723 Seesen