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Mansfeld-Löbbecke-Stiftung

Geschäftsstelle

Hilfebedarf / Zielgruppe

Unsere stationären und ambulanten Wohnangebote richten sich an Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene, die vorübergehend oder dauerhaft nicht in ihren Herkunftsfamilien betreut werden können. Aufgenommen werden Kinder ab drei Jahren. Bei der Auswahl eines geeigneten Platzes finden in Absprache mit dem fallverantwortlichen Jugendamt schon im Aufnahmeverfahren Wünsche und Bedürfnisse der jungen Menschen Berücksichtigung. Die Begleitung der Jüngeren erfolgt in familienanalogen Kleingruppen. Die schrittweise Verselbstständigung von Jugendlichen und jungen Erwachsenen ist in zur Verfügung gestellten Wohnungen möglich. Besondere Expertise besteht in der Begleitung junger Menschen mit psychischen Störungen und psychiatrischen Erkrankungen.

 

Rechtsgrundlagen: §§ 27 ff. SGB VIII i. V. m. § 34, § 35a und § 42 SGB VIII. Aufgenommen werden im Einzelfall Kinder und Jugendliche in Sinne der §§ 99 SGB IX, 53 Abs. 1 und 2 SGB XII i. V. m. den §§ 1 bis 3 der Eingliederungshilfeverordnung in der am 31.12.2019 geltenden Fassung sowie des § 2 SGB IX. Die Aufnahme gem. SGB IX im Einzelfall bedarf der Zustimmung des Nds. Landesjugendamtes.

 

Hilfeangebote

In individuellen und bedarfsorientierten Wohnangeboten in Niedersachsen, unter anderem im Landkreis Goslar, bieten wir Unterstützung, Betreuung und pädagogische Begleitung, um Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene in ihrer Entwicklung zu fördern. Ziel ist die Rückführung in ihre Herkunftsfamilie oder die schrittweise Verselbstständigung. In unserer Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung in Wolfenbüttel werden Schülerinnen und Schüler gefördert, um den Wechsel auf eine Regelschule vorzubereiten oder den Schulabschluss bis hin zum erweiterten Realschulabschluss zu erreichen.

 

  • Stationäres Wohnen in Gruppen
  • Stationäres Wohnen in Wohnungen
  • Ambulantes Wohnen
  • Ergänzende Hilfen
  • Förderschule für emotionale und soziale Entwicklung

 

Die Wohnangebote können unter anderem auf folgende übergreifende Hilfen zurückgreifen:

 

  • Freizeittherapeutische Einzel- und Gruppenangebote
  • Tiergestützte Pädagogik
  • Kunstpädagogik
  • Erlebnispädagogik
  • Kulturveranstaltungen
  • Ferienprogramm

Kosten

Die Kosten richten sich z. Zt. nach der Entgeltvereinbarung, die mit dem Landkreis Wolfenbüttel getroffen wurde. Die genehmigten Kostensätze variieren je nach Art des Betreuungssettings. Zusatzleistungen werden über pädagogischen Mehrbedarf oder Fachleistungsstunden abgerechnet.

Qualitätssicherung

Die Mansfeld-Löbbecke-Stiftung verfügt über ein Qualitätsmanagementsystem, welches der stetigen Verbesserung von Arbeitsabläufen und angebotenen Leistungen dient. So werden die Kernprozesse analysiert und optimiert. Einzeln beschriebenen, qualitätsrelevanten Abläufen in den Wohnangeboten kommt eine besondere Bedeutung zu. Qualitätsbeauftragte und interne Auditoren ermitteln das Verbesserungspotential durchgehend. Bei der systematischen Analyse und Weiterentwicklung unserer Arbeit orientieren wir uns an der Norm für Qualitätsmanagementsysteme nach DIN EN ISO 9001: 2015.
Darin enthalten sind u.a. Personalentwicklungskonzepte, Fortbildungsprogramme, Supervisionen, Besprechungswesen, Beschwerdemanagement, Zielüberprüfung und Evaluation, Dokumentation, Qualitätszirkel u.v.m.