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Regenbogenhof Immenrode

Kinder- und Jugendarbeit

Hilfebedarf / Zielgruppe

Die Kinder- und Jugendhilfe des Regenbogenhofs Immenrode richtet sich an Kinder, Jugendliche und Familien, die aufgrund von länger andauernden Belastungssituationen in Familie, Schule/Ausbildung oder im Freizeitbereich/Freundeskreis zusätzliche sozialpädagogische Unterstützung benötigen

Hilfeangebote

Kinder- und Jugendhilfe nach §27 ff SGB VIII

 

  • 29 SGB VIII soziale Gruppenarbeit mit tiergestützter und erlebnispädagogischer Ausrichtung

Das Angebot richtet sich an Kinder- und Jugendliche im Alter von 6-14 Jahren, welche einen Förderbedarf in ihrer emotionalen, sozialen, kognitiven und/oder motorischen Entwicklung aufweisen. Der Betreuungsumfang umfasst 2 bzw. 3 Tage/Woche. Das Angebot kann um die „intensive Elternarbeit“ erweitert werden, um die Sorgeberechtigten zusätzlich bei der Bewältigung von Erziehungsproblemen zu unterstützen.

 

  • 32 SGB VIII Tagesgruppenarbeit mit tiergestützter und erlebnispädagogischer Ausrichtung

Das Angebot richtet sich an Kinder- und Jugendliche im Alter von 6-14Jahren. Die Tagesgruppe soll die Entwicklung des Kindes/ des Jugendlichen durch soziales Lernen in der Gruppe, Begleitung der schulischen Förderung und der Elternarbeit unterstützen.

Ziel ist es, den Verbleib des Kindes/des Jugendlichen in der Herkunftsfamilie zu sichern. Der Betreuungsumfang umfasst 5 Tage/Woche. Zusätzlich finden 4h/Monat Elternarbeit statt.

 

  • 30 SGB VIII Erziehungsbeistandschaft

Das Angebot richtet sich an Kinder und Jugendliche von 6-18 Jahren, die in ihrer persönlichen und sozialen Entwicklung auf individuelle und professionelle Förderung angewiesen sind. Ziel ist es, auftretende Schwierigkeiten im familiären, schulischen und/oder sozialen Bereich bewältigen zu können. Der Betreuungsumfang wird im Rahmen eines Hilfeplanes vereinbart.

 

  • 31 SGB VIII Sozialpädagogische Familienhilfe

Das Angebot richtet sich an Familien, die sozialpädagogische Unterstützung zur Bewältigung von Erziehungsaufgaben benötigen. Der Betreuungsumfang wird im Rahmen eines Hilfeplanes vereinbart.

 

  • 27ff und §33 SGB VIII Pflegestellenunterstützung

Das Angebot richtet sich an Pflegefamilien, die bei der Erziehung und Förderung ihrer Pflegekinder Unterstützung benötigen. Zusätzlich dient die Pflegestellenunterstützung der Entlastung von Pflegefamilien. Der Betreuungsumfang wird im Rahmen eines Hilfeplanes vereinbart.

Kosten

Gemäß der aktuellen Entgeldvereinbarung, welche mit dem Landkreis Goslar getrogen worden ist.

Qualitätssicherung

Geeignete Maßnahmen zur Qualitätssicherung sind durch die Vereinbarungen mit dem Landkreis Goslar getroffen worden