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Schulassistenz

Träger: Lebenshilfe Bad Gandersheim-Seesen e.V.

Hilfebedarf / Zielgruppe

Die Schulassistenz unterstützt Schüler mit physischen, psychischen und geistigen Beeinträchtigungen Angebote im schulischen Kontext (Unterricht, Pausenzeiten, Schulausflüge, Projektveranstaltungen und teilweise den Schulweg) anzunehmen und mitzugestalten.

Hilfeangebote

Wir unterstützen Sie bei der Antragsstellung, organisieren eine geeignete Schulassistenz und installieren diese an der Schule. Die Begleitung wird individuell mit den persönlichen Erfordernissen des Schülers abgestimmt.

Kosten

Das Kinder- und Jugendhilfeschutzgesetz (§35a SGB VIII) stellt die rechtlichen Grundlagen für die Gewährung eines Inklusionsassistenten bei eingeschränkter seelischer Gesundheit dar. Leistungsberechtigt sind Personen, deren Teilhabe am Leben in der Gesellschaft beeinträchtigt ist oder eine solche Beeinträchtigung zu erwarten ist. Der Leistungsträger ist das Jugendamt.

 

Innerhalb der Sozialhilfe (§§75 und 112 SGB IX) haben alle Personen das Recht auf einen Inklusionsassistenten, die durch eine Behinderung im Sinne von §2 Abs. 1 Satz 1 des SGB IX im Wesentlichen in ihrer Fähigkeit an der Gesellschaft teilzuhaben, eingeschränkt oder von einer solchen Behinderung bedroht sind. Der Anspruch besteht bei eingeschränkter körperlicher und geistiger Gesundheit. Der Leistungsträger ist das Sozialamt.

 

Die Anträge müssen von den Eltern beim zuständigen Landkreis gestellt werden.

Qualitätssicherung

Wir sind ständig bestrebt unsere Angebote zu verbessern und den aktuellen Gesetzeslagen anzupassen.