Freiwilligkeit:
Psychologische Beratung ist freiwillig; niemand kann verpflichtet werden, sich beraten zu lassen
Vertraulichkeit:
Psychologische Beraterinnen und Berater unterliegen der Schweigepflicht; eine Entbindung davon ist nur durch die Ratsuchenden möglich
Qualifikation:
Die Beratung wird von Diplom-Psychologinnen und Diplom-Psychologen durchgeführt