Kinder mit einer nicht nur vorübergehenden, wesentlichen Sprachstörung, für die eine ambulante Sprachheilbehandlung nicht ausreicht und die in der Regel das vierte Lebensjahr vollendet haben.
Kinder mit Förderbedarf im Sprachheilkindergarten sind bei folgenden Störungen des Sprechens, der Sprache und/ oder der Kommunikation betroffen:
- schwere Sprachentwicklungsstörung mit mind. multipler Dyslalie und/ oder mind. mittelgradigem Dysgrammatismus
- spezifische Sprachentwicklungsstörung
- audiogene Sprachentwicklungsstörung/ auch bei Hörgeräteversorgung
- myofunktionelle Störungen
- verbale Dyspraxie
- Redeflussstörungen
- Kommunikationsstörungen mit schwerer Beeinträchtigung der Lautsprachperzeption und –produktion
- stark eingeschränktes Sprachverstehen