Durchlässigkeit innerhalb der Schulformen
Die Entscheidung zur Wahl einer Schulform und einer Schule hat weitreichende Auswirkungen auf Ihr Kind. Sie sollte daher nicht leichtfertig getroffen werden. Ihr Kind befindet sich am Ende des 4. Schuljahrgangs noch mitten in seiner physischen und psychischen Entwicklung. Manchmal stellt man nach einiger Zeit fest, dass die Entscheidung zur Wahl einer Schulform sich plötzlich als nicht optimal herausgestellt hat. Was nun?
Das Prinzip der Durchlässigkeit zwischen den Schulformen ist von zentraler Bedeutung. Die Bildungswege in den weiterführenden Schulen sind deshalb so aufeinander abgestimmt, dass ein Wechsel zwischen den Schulformen möglich ist. Unter bestimmten Voraussetzungen (Notendurchschnitt) besteht sogar ein Rechtsanspruch auf den Wechsel der Schulform.
Stellt die Schule fest, dass Ihr Kind in der jetzigen Schulform unterfordert ist, entscheiden Sie als Erziehungsberechtigte, ob ein Wechsel vollzogen werden soll. Sollten Sie diesen Eindruck von Ihrem Kind haben, können Sie auch einen entsprechenden Antrag auf einen Schulformwechsel bei der Schule stellen. Die Klassenkonferenz wird in diesem Fall darüber entscheiden. Sie prüft dabei, ob aufgrund der Lern- und Leistungsentwicklung Ihres Kindes eine erfolgreiche Mitarbeit in der neu gewählten Schulform erwartet werden kann.
Sollte Ihr Kind in der gewählten Schule mit dem Lernniveau überfordert sein, können Sie als Erziehungsberechtigte einen Antrag auf Schulformwechsel stellen. Wer nach zweijährigem Besuch desselben Schuljahrgangs oder in zwei aufeinander folgenden Schuljahrgängen nicht versetzt worden ist, kann durch Beschluss der Klassenkonferenz ggf. an eine andere Schulform überwiesen werden. Dies geschieht, um das Kind vor einer dauerhaften Überforderung zu schützen und ihm bessere Entwicklungschancen zu eröffnen.
Möglichkeiten, Motivation, Motive
"Die drei großen M zur Wahl der Schullaufbahn"