Schüler Online

Das zentrale Online-Bewerbungsportal für die Sekundarstufe II (Schuljahr 2024/2025)

Für das Schuljahr 2024/2025 können sich Schüler:innen zentral über  www.schueleranmeldung.de bewerben, wenn sie eine Berufsbildende Schule oder die gymnasiale Oberstufe an einer Gesamtschule oder einem Gymnasium im Landkreis Goslar besuchen möchten.

 

Auf der Startseite www.schueleranmeldung.de ist es möglich, sich über die verschiedenen Bildungsangebote in der Region zu informieren.

 

Schüler Online (Schuljahr 2024/2025)

Die erste Schüler Online-Bewerbungsphase startet am 01.02.2024 und läuft zunächst bis zum 29.02.2024.

 

Die zweite Bewerbungsphase für Nachzügler sowie freigewordene und bisher nicht vergebene Plätze wird in der Zeit vom 01.03.2024 bis 15.10.2024 geschaltet.

 

Die Bewerbungsphasen gelten für:

 

  • Bildungsgänge an einer Berufsbildenden Schule(alle Bildungsgänge bis zur Fachabitur) oder
  • Schulwechsel in die gymnasiale Oberstufe(an Gymnasien, Gesamtschulen, Berufsbildenden Schulen)

 

Für eine vollständige und gültige Bewerbung muss mit Abschluss der Online-Bewerbung das unterschriebene Bewerbungsformular mit den weiteren notwendigen Unterlagen (dies erfährt man im Bewerbungsprozess) bei der gewählten Schule zeitnah eingereicht werden. Zu beachten ist, dass die Ansprechpersonen in den Schulen während der Ferien nur eingeschränkt erreichbar sind.

 

 

Erklärvideos zu Schüler Online auf YouTube

 

 

Berufsschulpflichtige junge Erwachsene beachten bitte den Unterpunkt "Hinweise zur Dauer der Schulpflicht" in den FAQ.

 

Weitere Hinweise zur Bewerbung und Anmeldung mit Schüler Online sind in den FAQ zu finden.

 

Hilfe bei allen technischen Problemen / Fragen zu Schüler Online:

Support-Team OWL-IT:

Tel. 05261 252 407 / schulbewerbung@support.owl-it.de

 

Support-Team ITEBO:

Tel. 0541 9631333 / service@itebo.de

 

 

Anmeldung zur Berufsbildenden Schule / duale Ausbildung

Eine Anmeldung an den Berufsbildenden Schulen im Rahmen der dualen Ausbildung kann ganzjährig vorgenommen werden, sofern ein Ausbildungsvertrag vorliegt. Dies geschieht entweder durch den Ausbildungsbetrieb oder den/die Auszubildende/n.