schulbewerbung.de: FAQ / häufig gestellte Fragen
Bis wann muss ich meine Unterlagen einreichen?
Reiche deine Unterlagen bitte umgehend bei der Schule deiner Wahl ein. Die Bewerbung ist nur dann gültig, wenn alle relevanten Unterlagen zeitnah innerhalb der Fristen abgegeben werden.
Ich brauche noch weitere Unterstützung und Beratung, da ich nicht weiß, wie es für mich nach der Schule weitergeht. Wer kann helfen?
Wenn du Unterstützung brauchst, frage deine:n Klassenlehrer:in, die Schulsozialpädagogen oder die Berufsberatung der Agentur für Arbeit Braunschweig Goslar. Über die schulische Beratung hinaus gibt es zudem viele hilfreiche Adressen und Ansprechpersonen, die dich insbesondere am Übergang Schule-Beruf unterstützen.
Eine zentrale Anlaufstelle ist die Jugendberufsagentur im Landkreis Goslar. https://bildungskompass.landkreis-goslar.de/jugendberufsagentur/
Wie bekomme ich einen Zugang zu schulbewerbung.de?
- Gehe auf die Seite schulbewerbung.de und klicke auf „Neues Konto“. Ein Chatbot begleitet deine Eingaben. Den Button „Einloggen“ verwendest du, wenn du dich einmal bereits erfolgreich mit deinem Startcode registriert hast.
Wichtig: Übernimm die Schreibweise deines Namens von dem Zettel für ein für ein erfolgreiches Login.
Bitte registriere dich möglichst mit einer privaten E-Mailadresse. Dein IServ-Account wird in der Regel nach Klasse 10 gelöscht, es sei denn, du besuchst die Sekundarstufe II an deiner Schule.
Ich habe keine Zugangsdaten von meiner Schule erhalten. Was jetzt?
Gehe auf die Seite schulbewerbung.de und klicke auf „Neues Konto“. Ein Chatbot
begleitet deine Eingaben. Den Button „Einloggen“ verwendest du, wenn du dich einmal
bereits erfolgreich registriert hast.
Wie kann ich mich für einen Bildungsgang bewerben?
Die Bewerbung für deinen Bildungsgang kannst du direkt online in schulbewerbung.de vornehmen. Bitte beachte dabei folgendes:
- Du musst deine Bewerbung rechtzeitig online übermitteln.
- Du musst deine Unterlagen bei der Schule abgeben oder per Post dorthin senden.
Welche Unterlagen muss ich einreichen?
Welche Unterlagen du für deine Bewerbung einreichen musst, siehst du direkt auf deinem Bewerbungsformular in schulbewerbung.de.
Wann und wo kann ich meine Unterlagen abgeben?
Bitte informiere dich an der Schule deiner Wahl zu Terminen für Anmeldegespräche und zur Einreichung von Unterlagen.
Darüber hinaus wird die Vereinbarung eines Beratungstermins im Zuge der Schulanmeldung empfohlen.
Wann erfahre ich ob meine Bewerbung erfolgreich war?
Die Aufnahmeentscheidungen (Zu- und Absagen) erfolgen schriftlich. Außerdem kannst du dich jederzeit über dein schulbewerbung.de -Konto über den Stand deiner Bewerbung informieren. Bei Änderungen am Anmeldestatus informiert dich schulbewerbung.de direkt per E-Mail.
Wie kann ich die Berufsbildende Schule wechseln, wenn ich bereits woanders angemeldet bin?
Fall 1: Die Anmeldefrist läuft noch
In dieser Phase kannst du deine Anmeldung an anderen Schulen persönlich problemlos selbst rückgängig machen und dich über schulbewerbung.de an einer anderen Berufsbildenden Schule / Integrierten Gesamtschule oder einem Gymnasium anmelden.
Fall 2: Du wurdest bereits an einer anderen Schule angenommen
In diesem Fall bist du in der anderen Schule bereits fest eingeplant hat. Nimm bitte Kontakt zu der Schule auf, von der du die Zusage bekommen hast und bitte die Schule, dich aus der Liste der aufgenommenen Schüler:innen zu streichen, damit du dich dann bei der anderen Schule bewerben kannst!
Meine Bewerbung war nicht erfolgreich! Was jetzt?
Sofern die Bewerbung in der Hauptbewerbungsphase (01.02.2025 – 28.02.2025) nicht erfolgreich ist, gibt es die Möglichkeit, sich für freigewordene oder nicht vergebene Plätze zu bewerben (ab 01.03.2025). Reiche deine Unterlagen möglichst umgehend ein!
Bei Nutzung des „Internet Explorers“ – ich kann schulbewerbung.de nicht öffnen!
Aus datenschutzrechtlichen Gründen ist es nicht mehr möglich, schulbewerbung.de über den „Explorer“ aufzurufen. Bitte nutze einen anderen Browser, z. B. Mozilla Firefox, Google Chrome, Microsoft Edge.
Hinweise zur Dauer der Schulpflicht
Grundsätzlich endet die Schulpflicht 12 Jahre nach ihrem Beginn.
Auszubildende sind ggf. darüber hinaus für die Dauer ihres Berufsausbildungsverhältnisses berufsschulpflichtig.
Grundsätzlich besuchen Schüler:innen mindestens 9 Jahre lang Schulen im Primarbereich und im Sekundarbereich I. Anschließend besteht noch eine Schulpflicht im Sekundarbereich II durch den Besuch einer allgemein bildenden oder einer berufsbildenden Schule.
Ein Ende der Schulpflicht vor Ablauf von 12 Jahren ist in besonderen Fällen gemäß § 70 Abs.6 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) möglich. Dabei handelt es sich um eine abschließende Aufzählung.
(Quelle: Bildungsportal Niedersachsen Regionale Landesämter für Schule und Bildung)
Wo erhalte ich technische Unterstützung für schulbewerbung.de?
Support-Team krz:
Tel. 05261 252 407 / E-Mail: schulbewerbung@support.owl-it.de