Schulbezirke

Die mögliche Freigabe des Elternwillens war 2004 eine maßgebliche Veränderung des Nds. Schulgesetzes und wurde vom Landkreis Goslar sehr begrüßt. Während die Einrichtung von Schulbezirken im Primarbereich auch weiterhin gesetzlich vorgeschrieben ist, hat der Landkreis Goslar sich 2004 gegen die Festlegung von Schulbezirken für die weiterführenden Schulen ausgesprochen. Das bedeutet, dass die Erziehungsberechtigten unabhängig von ihrem Wohnort, jede weiterführende Schule (mit Ausnahme der Förderschulen) für Ihr Kind auswählen können.

 

Die Richtlinien für den Anspruch auf Schülerbeförderung bleiben hiervon jedoch unberührt. Im Bereich der Förderschulen mit den Schwerpunkten „geistige Entwicklung“ sowie „körperlich und motorische Entwicklung“ gab es 2016 Veränderungen, die es notwendig gemacht haben, für diese Schulen einen Schulbezirk einzurichten. Für die Sehusaschule in Seesen und die Schule am Harly in Vienenburg gelten die folgenden Einzugsbereiche:

 

 

Schule am Harly – Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“

Wer in der Stadt Goslar (ohne Ortsteil Hahnenklee), der Gemeinde Liebenburg, der Stadt Bad Harzburg, der Stadt Braunlage oder der Siedlung Torfhaus wohnt, gehört zum Einzugsbereich der Schule am Harly in Vienenburg.

 

 

Sehusaschule Seesen – Förderschwerpunkt „geistige Entwicklung“

Wer in der Stadt Seesen, der Berg- und Universitätsstadt Clausthal-Zellerfeld (ohne Siedlung Torfhaus), der Samtgemeinde Lutter a. Bbge., der Stadt Langelsheim oder dem Ortsteil Hahnenklee wohnt, gehört zum Einzugsbereich der Sehusaschule Seesen.

 

 

Sehusaschule Seesen – Förderschwerpunkt „körperliche und motorische Entwicklung“

Der Einzugsbereich umfasst das gesamte Gebiet des Landkreises Goslar.