Schulpflicht

Es besteht grundsätzlich eine 12-jährige Schulpflicht, worunter die Pflicht zum Besuch einer öffentlichen Schule zu verstehen ist. (§ 63 Abs.1 S.1 und § 65 Abs.1 in Verbindung mit § 64 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG)). Grundsätzlich besuchen Schüler:innen mindestens 9 Jahre lang Schulen im Primarbereich und im Sekundarbereich I. Anschließend besteht noch eine Schulpflicht im Sekundarbereich II zum Besuch einer allgemein bildenden oder einer berufsbildenden Schule.