Witterungsbedingter Schulausfall

Allgemeine Erläuterungen zum Unterrichtsausfall

Der Landkreis Goslar kann bei extremen Witterungsverhältnissen, z. B. durch Schneefall, Schneeverwehungen, Eisregen oder Sturm Unterrichtsausfall anordnen, wenn Schüler:innen auf ihrem Schulweg unzumutbar gefährdet sind oder die Schülerbeförderung nicht durchführbar ist.

Die Entscheidung, ob Unterricht ausfällt oder nicht wird vom Träger der Schülerbeförderung auf der Grundlage der bei der Feuerwehr-, Einsatz- und Rettungsleitstelle (FERLS) eingehenden Gefährdungseinschätzungen der Polizei und der Straßenmeistereien bis spätestens 05:15 Uhr getroffen. Die FERLS gibt die Entscheidung an die Einsatzleitstelle der Polizei in Goslar weiter, die das Lage- und Führungszentrum der Polizeidirektion in Braunschweig informiert. Die Meldung wird von dort direkt an die Rundfunksender (z. B. NDR, ffn) weitergeleitet, die ab 06:00 Uhr den Unterrichtsausfall zusammen mit den Verkehrsmeldungen nach den Nachrichten senden. Zeitgleich erscheint die Meldung bei der Verkehrsmanagementzentrale Niedersachen (www.vmz-niedersachsen.de) unter Schulausfälle Niedersachsen.

Der Landkreis Goslar bietet – neben der Information auf der Internet-Startseite unter Aktuelles – als zusätzliche Informationsquelle einen Newsletter per E-Mail an. Wenn Sie über diesen Newsletter informiert werden möchten, können Sie sich am Ende dieser Seite kostenlos registrieren lassen. 

 

Noch einige allgemeine Hinweise zum Thema: Auch gibt es viele Erziehungsberechtigte, die durch ihre berufliche Tätigkeit auf eine verlässliche Betreuung ihrer Kinder im Grundschulalter angewiesen sind. Jede Schule ist auch bei angeordnetem Unterrichtsausfall geöffnet, die Lehrkräfte sind „im Dienst“. Ein regulärer Unterricht findet nicht statt. Die Schule hat die Betreuung der Schüler:innen trotzdem sicherzustellen.


Schüler:innen der Berufsschulen sind gehalten, bei Unterrichtsausfall ihre Ausbildungsbetriebe aufzusuchen. 
 
Der Landkreis weist darauf hin, dass aufgrund der geografisch unterschiedlichen Gegebenheiten im Oberharz und im Harzvorland sehr unterschiedliche Straßenverhältnisse vorliegen können. Sollten in einem nur kleinen Teil des Landkreises extreme Witterungsverhältnisse herrschen, ist ein kreisweiter Unterrichtsausfall nicht zu rechtfertigen. Der Landkreis wird aus den vorgenannten Gründen auch künftig nur sehr zurückhaltend einen generellen Unterrichtsausfall anordnen und bittet um Veständnis für dieses Vorgehen.

 

Wie die Entscheidung des Landkreises auch ausfällt: Sie wurde mit größter Sorgfalt bei Tag und – vor allem – bei Nacht getroffen.

 

Zusätzlicher Hinweis auf das Elternrecht

Selbst wenn kein Unterrichtsausfall angeordnet ist, liegt die Entscheidung bei den Erziehungsberechtigten. Eltern von Schüler:innen der Klassen 1 bis 10 können ihre Kinder für einen Tag zu Hause behalten oder vorzeitig vom Unterricht abholen, wenn sie eine unzumutbare Gefährdung auf dem Schulweg durch extreme Witterungsverhältnisse befürchten. Gleiches gilt für die Kinder der Schulkindergärten und vorschulischen Sprachförderung.

 

Ansprechpartner

Herr Christian Friedrich
☎ 05321 76-435

Kontakt