Jugendberufsagentur
In der Jugendberufsagentur Goslar kooperieren die Agentur für Arbeit, das Jobcenter Goslar und der Landkreis Goslar sowie weiterführende Schulen um den Eintritt junger Menschen in die Arbeitswelt zu unterstützen. Durch diese Zusammenarbeit der Träger von Sozial- und Jugendhilfeleistungen und der Schulen sollen die Betreuung und die Hilfestellung für junge Menschen bei der Berufsorientierung und Berufsfindung besser aufeinander abgestimmt werden.
Die Förderung der beruflichen und gesellschaftlichen Integration sowie der Ausgleich sozialer Benachteiligungen und die Überwindung individueller Beeinträchtigungen sind - unter Berücksichtigung der unterschiedlichen Gesetzesgrundlagen der Beteiligten - gemeinsame Aufgabe (s. hierzu § 9 SGB III, § 18 SGB II, § 25 Abs. 3 NSchG und § 81 SGB VIII – Verpflichtung zur Zusammenarbeit) des Landkreises Goslar, der Agentur für Arbeit und des Jobcenters.
Die bestmögliche Unterstützung aller jungen Menschen aus dem Landkreis Goslar an der Schnittstelle „Schule - Beruf“ ist gemeinsames Ziel, damit diese schnell und sicher am regionalen Ausbildungs- bzw. Arbeitsmarkt Fuß fassen.
Mit einer engeren Kooperation im Sinne einer verbesserten Transparenz, vertieftem Informationsaustausch und der Harmonisierung der Abläufe und Maßnahmen zwischen den beteiligten Stellen sollen die Ziele „Niemand soll verloren gehen" und „Jeder erhält die Chance auf einen Schulabschluss, eine Ausbildung / ein Studium" besser erreicht werden.
Die Umsetzung der Vorgaben für die Arbeit einer Jugendberufsagentur (JBA) wurde im Landkreis Goslar seit 2017 in unterschiedlichen Maßnahmen / Modulen erprobt und evaluiert. Die „Best-Practice“- Module werden mit dieser Kooperationsvereinbarung verstetigt und stellen in ihrer Gesamtheit die Jugendberufsagentur im Landkreis Goslar dar.
Jugendberufsagentur im Landkreis Goslar - Kooperationsvereinbarung
Jugendberufsagentur im Landkreis Goslar- Kooperationsvereinbarung Schulen