weiterführende Schulen

 
 
« Zurück auf die Hauptstartseite vom Bildungskompass

Anmeldeverfahren & Hilfestellung weiterführende Schulen

 

Der Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schulen erfolgt auf der Grundlage des Zeugnisses des 1. Halbjahres im 4. Schul­jahr­gang sowie einer eingeh­enden Beratung der Sorgeberechtigten durch die Grund­schulen. 

Der Landkreis legt für die Schulen in seiner Trägerschaft die Anmelde­zeiten für das kommende Schul­jahr in eigener Verant­wortung fest. Diese müssen in einem zeit­lichen Rahmen von höchstens 10 und mindestens 5 Wochen vor den Sommer­ferien liegen. Der Land­kreis Goslar gibt die Anmelde­termine rechtzeitig auf seiner Homepage und in der regionalen Presse bekannt.

Der Zeit­raum beträgt in der Regel 3 Tage. Für diese Tage legen die Schulen in eigener Verant­wortung die Uhr­zeiten für die Erziehungs­berechtigten fest.

 

Um Ihr Kind an einer weiter­führen­den Schule anzu­melden, müssen Sie folgende Unter­lagen vorlegen:

  

  • das Halb­jahres­zeugnis aus der Klasse 4
  • Foto­kopie der Geburts­urkunde des Kindes
  • ausgefülltes Anmelde­formular
  • bei alleinigem Sorge­recht ist eine Bescheinigung vorzulegen oder
  • das Anmelde­formular ist von beiden Sorge­berechtigten zu unterschreiben
  • und sofern vor­handen, die Proto­kolle der Beratungs­gespräche aus den Grund­schulen

 

 

Die Anmeldung Ihres Kindes an einer weiter­führenden Schule erfolgt nicht auto­matisch durch die Grund­schule!

 

Sie, als Erziehungsberechtigte, müssen die Anmeldung an der von Ihnen gewählten Schule im bekannten Anmeldezeitraum, siehe Schulseiten im Schulfinder hier im Bildungskompass, persönlich vornehmen.

 

Hinweis: Eine Nichtanmeldung stellt eine Schulpflichtverletzung dar und zieht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gemäß § 176 Abs. 1 Nr. 1 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) nach sich.