Anmeldeverfahren & Hilfestellung weiterführende Schulen
Der Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schulen erfolgt auf der Grundlage des Zeugnisses des 1. Halbjahres im 4. Schuljahrgang sowie einer eingehenden Beratung der Sorgeberechtigten durch die Grundschulen.
Der Landkreis legt für die Schulen in seiner Trägerschaft die Anmeldezeiten für das kommende Schuljahr in eigener Verantwortung fest. Diese müssen in einem zeitlichen Rahmen von höchstens 10 und mindestens 5 Wochen vor den Sommerferien liegen. Der Landkreis Goslar gibt die Anmeldetermine rechtzeitig auf seiner Homepage und in der regionalen Presse bekannt.
Der Zeitraum beträgt in der Regel 3 Tage. Für diese Tage legen die Schulen in eigener Verantwortung die Uhrzeiten für die Erziehungsberechtigten fest.
Um Ihr Kind an einer weiterführenden Schule anzumelden, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- das Halbjahreszeugnis aus der Klasse 4
- Fotokopie der Geburtsurkunde des Kindes
- ausgefülltes Anmeldeformular
- bei alleinigem Sorgerecht ist eine Bescheinigung vorzulegen oder
- das Anmeldeformular ist von beiden Sorgeberechtigten zu unterschreiben
- und sofern vorhanden, die Protokolle der Beratungsgespräche aus den Grundschulen
Die Anmeldung Ihres Kindes an einer weiterführenden Schule erfolgt nicht automatisch durch die Grundschule!
Sie, als Erziehungsberechtigte, müssen die Anmeldung an der von Ihnen gewählten Schule im bekannten Anmeldezeitraum, siehe Schulseiten im Schulfinder hier im Bildungskompass, persönlich vornehmen.
Hinweis: Eine Nichtanmeldung stellt eine Schulpflichtverletzung dar und zieht ein Ordnungswidrigkeitenverfahren gemäß § 176 Abs. 1 Nr. 1 Niedersächsisches Schulgesetz (NSchG) nach sich.