weiterführende Schulen

 
 
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Anmeldeverfahren & Hilfestellung weiterführende Schulen

 

Der Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schulen erfolgt auf der Grundlage des Zeugnisses des 1. Halbjahres im 4. Schul­jahr­gang sowie einer eingeh­enden Beratung der Sorgeberechtigten durch die Grund­schulen. 

Der Landkreis legt für die Schulen in seiner Trägerschaft die Anmelde­zeiten für das kommende Schul­jahr in eigener Verant­wortung fest. Diese müssen in einem zeit­lichen Rahmen von höchstens 10 und mindestens 5 Wochen vor den Sommer­ferien liegen. Der Land­kreis Goslar gibt die Anmelde­termine rechtzeitig auf seiner Homepage und in der regionalen Presse bekannt.

Der Zeit­raum beträgt in der Regel 3 Tage. Für diese Tage legen die Schulen in eigener Verant­wortung die Uhr­zeiten für die Erziehungs­berechtigten fest.

 

Um Ihr Kind an einer weiter­führen­den Schule anzu­melden, müssen Sie folgende Unter­lagen vorlegen:

  

  • das Halb­jahres­zeugnis aus der Klasse 4
  • Foto­kopie der Geburts­urkunde des Kindes
  • ausgefülltes Anmelde­formular
  • bei alleinigem Sorge­recht ist eine Bescheinigung vorzulegen oder
  • das Anmelde­formular ist von beiden Sorge­berechtigten zu unterschreiben
  • und sofern vor­handen die Proto­kolle der Beratungs­gespräche aus den Grund­schulen

 

 

Die Anmeldung Ihres Kindes an einer weiter­führenden Schule erfolgt nicht auto­matisch durch die Grund­schule!

 

Sie muss von Ihnen selbst vor­ge­nommen werden. Dabei sind Sie in der Wahl der Schul­form weiter­hin frei („freier Eltern­wille“).

 

Für den Übergang in eine Ober­schule oder eine Gesamt­schule sind je nach organi­sator­ischer Aus­gestal­tung des Unter­richts im 5. Schul­jahr­gang folgende Fälle denkbar:

 

  • Wird der Unterricht im 5. Schul­jahrgang jahrgangs­bezogen (gemein­samer Unter­richt) erteilt, erfolgt die An­meldung an der Ober­schule ohne Berücksichtigung eines später ein­setz­enden Schul­zweigs/ Bildungsgangs oder einer später erfolgenden Fach­leistungs­differenzierung.
  • Wird der Unterricht im 5. Schul­jahr­gang in den Fächern Mathe­matik und Englisch fach­leis­tungs­differenziert erteilt, erfolgt die Auf­nahme in diesen Fächern nach der Eltern­entscheidung in die Kurse mit der Anfor­derungs­ebene, die der gewünschten Schul­form entspricht.
  • Wird der Unter­richt über­wiegend schul­zweig­bezogen erteilt, erfolgt die Auf­nahme in dem von den Eltern gewünschten Schul­zweig.
  • Die Arbeit an einer Integrierten Gesamt­schule ist jahrgangs­bezogen gestaltet (gemeinsamer, binnen­differenzierter Unter­richt). Die An­meldung erfolgt ohne jede weitere Fest­legung auf eine später einsetzende äußere Fach­leistungs­differenz­ier­ung.
  • Die Arbeit an der Kooperativen Gesamt­schule kann schul­zweig­bezogen oder in schul­zweig­über­greif­enden Lern­gruppen organisiert sein. Unab­hängig von dieser inneren Organi­sation erfolgt die Auf­nahme jeweils in dem von den Eltern gewünschten Schul­zweig.