Anmeldeverfahren & Hilfestellung weiterführende Schulen
Der Übergang von der Grundschule in die weiterführenden Schulen erfolgt auf der Grundlage des Zeugnisses des 1. Halbjahres im 4. Schuljahrgang sowie einer eingehenden Beratung der Sorgeberechtigten durch die Grundschulen.
Der Landkreis legt für die Schulen in seiner Trägerschaft die Anmeldezeiten für das kommende Schuljahr in eigener Verantwortung fest. Diese müssen in einem zeitlichen Rahmen von höchstens 10 und mindestens 5 Wochen vor den Sommerferien liegen. Der Landkreis Goslar gibt die Anmeldetermine rechtzeitig auf seiner Homepage und in der regionalen Presse bekannt.
Der Zeitraum beträgt in der Regel 3 Tage. Für diese Tage legen die Schulen in eigener Verantwortung die Uhrzeiten für die Erziehungsberechtigten fest.
Um Ihr Kind an einer weiterführenden Schule anzumelden, müssen Sie folgende Unterlagen vorlegen:
- das Halbjahreszeugnis aus der Klasse 4
- Fotokopie der Geburtsurkunde des Kindes
- ausgefülltes Anmeldeformular
- bei alleinigem Sorgerecht ist eine Bescheinigung vorzulegen oder
- das Anmeldeformular ist von beiden Sorgeberechtigten zu unterschreiben
- und sofern vorhanden die Protokolle der Beratungsgespräche aus den Grundschulen
Die Anmeldung Ihres Kindes an einer weiterführenden Schule erfolgt nicht automatisch durch die Grundschule!
Sie muss von Ihnen selbst vorgenommen werden. Dabei sind Sie in der Wahl der Schulform weiterhin frei („freier Elternwille“).
Für den Übergang in eine Oberschule oder eine Gesamtschule sind je nach organisatorischer Ausgestaltung des Unterrichts im 5. Schuljahrgang folgende Fälle denkbar:
- Wird der Unterricht im 5. Schuljahrgang jahrgangsbezogen (gemeinsamer Unterricht) erteilt, erfolgt die Anmeldung an der Oberschule ohne Berücksichtigung eines später einsetzenden Schulzweigs/ Bildungsgangs oder einer später erfolgenden Fachleistungsdifferenzierung.
- Wird der Unterricht im 5. Schuljahrgang in den Fächern Mathematik und Englisch fachleistungsdifferenziert erteilt, erfolgt die Aufnahme in diesen Fächern nach der Elternentscheidung in die Kurse mit der Anforderungsebene, die der gewünschten Schulform entspricht.
- Wird der Unterricht überwiegend schulzweigbezogen erteilt, erfolgt die Aufnahme in dem von den Eltern gewünschten Schulzweig.
- Die Arbeit an einer Integrierten Gesamtschule ist jahrgangsbezogen gestaltet (gemeinsamer, binnendifferenzierter Unterricht). Die Anmeldung erfolgt ohne jede weitere Festlegung auf eine später einsetzende äußere Fachleistungsdifferenzierung.
- Die Arbeit an der Kooperativen Gesamtschule kann schulzweigbezogen oder in schulzweigübergreifenden Lerngruppen organisiert sein. Unabhängig von dieser inneren Organisation erfolgt die Aufnahme jeweils in dem von den Eltern gewünschten Schulzweig.