Witterungsbedingter Schulausfall
Allgemeine Erläuterungen zum Unterrichtsausfall
Der Landkreis Goslar kann bei extremen Witterungsverhältnissen, z. B. durch Schneefall, Schneeverwehungen, Eisregen oder Sturm Unterrichtsausfall anordnen, wenn Schüler:innen auf ihrem Schulweg unzumutbar gefährdet sind oder die Schülerbeförderung nicht durchführbar ist.
Die Entscheidung, ob Unterricht ausfällt oder nicht wird vom Träger der Schülerbeförderung auf der Grundlage der bei der Feuerwehr-, Einsatz- und Rettungsleitstelle (FERLS) eingehenden Gefährdungseinschätzungen der Polizei und der Straßenmeistereien bis spätestens 18:00 Uhr am Vortag getroffen. Die Meldung wird von der Presseabteilung des Landkreises Goslar über sämtliche Social-Media-Kanäle (Facebook, Instagram, LinkedIn) gestreut. Die Schulen informieren die Eltern und Schüler über IServ.
Noch einige allgemeine Hinweise zum Thema: Es gibt viele Erziehungsberechtigte, die durch ihre berufliche Tätigkeit auf eine verlässliche Betreuung ihrer Kinder im Grundschulalter angewiesen sind. Jede Schule ist auch bei angeordnetem Unterrichtsausfall geöffnet, die Lehrkräfte sind „im Dienst“. Ein regulärer Unterricht findet nicht statt. Die Schule hat die Betreuung der Schüler:innen trotzdem sicherzustellen.
Schüler:innen der Berufsschulen sind verpflichtet, bei Unterrichtsausfall ihre Ausbildungsbetriebe aufzusuchen.
Der Landkreis weist darauf hin, dass aufgrund der geografisch unterschiedlichen Gegebenheiten im Oberharz und im Harzvorland sehr unterschiedliche Straßenverhältnisse vorliegen können. Sollten in einem nur kleinen Teil des Landkreises extreme Witterungsverhältnisse herrschen, ist ein kreisweiter Unterrichtsausfall nicht zu rechtfertigen. Der Landkreis wird aus den vorgenannten Gründen auch künftig nur sehr zurückhaltend einen generellen Unterrichtsausfall anordnen und bittet um Verständnis für dieses Vorgehen.
Wie die Entscheidung des Landkreises auch ausfällt: Sie wurde mit größter Sorgfalt bei Tag und – vor allem – bei Nacht getroffen.