Grundschulen

 
 
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Schulform Förderschule

Schulform Förderschule

 

In der Förderschule werden insbesondere Schüler:innen unterrichtet, die auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind und nicht inklusiv in anderen Schulen beschult werden. An der Förderschule können Abschlüsse der allgemeinbildenden Schulen erworben werden.

 

Förderschulen können in den Förderschwerpunkten emotionale und soziale Entwicklung, geistige Entwicklung, körperliche und motorische Entwicklung, Sehen und Hören sowie Sprache (Jg. 1 - 4) geführt werden. In einer Förderschule können Schüler:innen, die in unterschiedlichen Förderschwerpunkten auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, gemeinsam unterrichtet werden, wenn dadurch eine bessere Förderung zu erwarten ist.

 

Die Förderschule ist zugleich Sonderpädagogisches Förderzentrum. Das Sonderpädagogische Förderzentrum unterstützt die gemeinsame Erziehung und den gemeinsamen Unterricht an allen Schulen mit dem Ziel, den Schüler:innen, die auf sonderpädagogische Unterstützung angewiesen sind, eine bestmögliche schulische und soziale Entwicklung zu gewährleisten. 

 

In der Förderschule können Schüler:innen aller Schuljahrgänge unterrichtet werden. An einer Förderschule im Förderschwerpunkt Sehen, Hören, Körperliche und Motorische Entwicklung, Sprache oder Emotionale und Soziale Entwicklung wird nach dem Besuch des 9. Schuljahrgangs der Hauptschulabschluss erworben, wenn die Mindestvoraussetzungen in allen Pflichtfächern und Wahlpflichtkursen erfüllt werden.

 

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Entspricht das Unterrichtsangebot im 10. Schuljahrgang

 

  • dem der Hauptschule, so können nach Besuch des 10. Schuljahrgangs die gleichen Abschlüsse wie an der Hauptschule erworben werden
  • dem der Realschule, so können nach Besuch des 10. Schuljahrgangs die gleichen Abschlüsse wie an der Realschule erworben werden. 

 

 

Abschlüsse an der Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen:

 

  • Den Abschluss der Förderschule im Förderschwerpunkt Lernen erwirbt, wer die Mindestanforderungen erfüllt hat.
  • Den Hauptschulabschluss erwirbt nach Besuch einer besonderen 10. Klasse, der, wer die Mindestanforderungen erfüllt hat.

 

 

Im Landkreis Goslar gibt es Förderschulen in:

 

  • Clausthal-Zellerfeld
    Evangelische Schule Oberharz mit dem Förderschwerpunkt emotionale Entwicklung und soziale (Träger ist der Stephansstift) 
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  • Langelsheim
    Marie-Juchacz-Schule mit dem Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung (Träger ist die AWO)  Mehr erfahren...

 

 

 

 

Daneben gibt es noch die Tagesbildungsstätten der Lebenshilfe. Auch hier kann die gesetzliche Schulpflicht erfüllt werden. Einrichtungen gibt es in:

 

 

 

 

 

Für die anderen Förderschwerpunkte wird innerhalb des Landkreises Goslar kein Angebot vorgehalten. Die Beschulung kann erfolgen in:

 

 

  • Förderschwerpunkt Hören
    Landesbildungszentrum für Hörgeschädigte in Braunschweig (Mehr erfahren...)